Energieausweis
Wird ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet, verkauft oder neu errichtet, muss ein Energieausweis vorliegen. Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel beim Kühlschrank informiert der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt auf einer Farbskala (von grün nach rot) wie viel Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Belüftung, Kühlung sowie Beleuchtung (bei Nichtwohngebäuden) benötigt wird.
Die Modernisierungsempfehlungen enthalten individuelle Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, um die Energiebilanz des Gebäudes dauerhaft zu verbessern. Es besteht die Wahl zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis.
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich auf den tatsächlich vorliegenden Energieverbrauch. Als Grundlage dieser Bewertung werden meist die letzten Heizkostenabrechnungen verwendet. So erhält man zwar einen konkreten Überblick über den Verbrauch, allerdings berücksichtigt der Energieverbrauchsausweis nicht, dass jeder Mensch anders heizt. Die Dienstleistung des Energieverbrauchsausweises biete ich ausdrücklich nicht
an.
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis bezieht sich auf eine theoretische Berechnung, die die konkreten Einflüsse eines Nutzers außer Acht lässt. Dabei werden die Art und der Zustand der Heizungsanlage sowie viele weitere Aspekte nach einem klar definierten Prüfprotokoll untersucht. Daraus ergibt sich ein Wert, der eine genaue Einschätzung über den energetischen Zustand des Hauses darstellt.